Kindergeld: Antragstellung nur noch für 6 Monate rückwirkend gültig Das ändert sich ab 1.1.2018:
Seit Beginn des Jahres 2018 kann ein Kindergeldantrag nur noch für 6 Monate rückwirkend gestellt werden. Bisher waren Anträge innerhalb der 4-jährigen Festsetzungsverjährung auch rückwirkend möglich.
Eltern sollten sich daher mit der Beantragung von Kindergeld oder der Verlängerung des Kindergeldes beeilen und die 6 Monate nicht verstreichen lassen.

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