Steuererklärungspflicht für Rentner
Alterseinkünfte: Säumige Senioren?
Kernproblem
Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Renten ab dem Jahr 2005 geändert. Seitdem wird kontinuierlich ein wachsender Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig. Liegt der Renteneintritt 2005, sind 50 % der Renteneinkünfte steuerpflichtig. In den kommenden Jahren steigt dieser Satz um 2 %, so dass mit Renteneintritt 2009 bereits 56 % der Bezüge steuerpflichtig sind. Etwaige Rentenerhöhungen sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Gleichwohl sollen viele Rentner weiterhin keine Steuererklärungen eingereicht haben.
Rentenbezugsmitteilungen
Nach den derzeitigen Planungen wird das Bundeszentralamt für Steuern von den Rentenversicherungsträgern im 4. Quartal 2009 Informationen über die Einkünfte der Rentner in den vergangenen Jahren verlangen. Anhand dieser Rentenbezugsmitteilungen wird anschließend geprüft, ob nicht Steuererklärungen hätten abgegeben werden müssen. Neben den Steuern drohen den säumigen Rentnern dann Steuerzinsen sowie Säumniszuschläge.
Konsequenz
Viele Rentner mit kleinen und mittleren Renten liegen mit ihren Renten weiterhin unter dem steuerlichen Grundfreibetrag. So ist eine Rente von bis zu 18.900 EUR im Jahr faktisch steuerfrei, wenn die Rente seit 2006 oder früher läuft und der Rentner über keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte verfügt. Bei Rentenbeginn in 2007 (2008) sinkt dieser Betrag auf ca. 17.600 EUR (16.800 EUR). Eine geforderte Rentner-Amnestie wurde politisch nicht umgesetzt; insoweit sollten Rentner bis Mitte diesen Jahres prüfen bzw. von einem Steuerberater prüfen lassen, ob sie nicht doch noch Steuererklärungen für die Jahre ab 2005 einreichen sollten. 
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